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Donnerstag, 1. September 2011

Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung plant umfangreiche Änderungen im SGB III (Arbeitsförderung).
Zielsetzung ist eine erhöhte Effektivität verschiedener Arbeitsmarktinstrumente. Zugleich sind strukturelle Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit geplant.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundesrat im Juli an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.


Im Wesentlichen soll damit Folgendes erreicht werden:


- Neuordnung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
- Neustrukturierung der Leistungen für junge Menschen
- Weiterentwicklung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Zusammenfassung der Eingliederungszuschüsse
- Straffung der Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Anpassung der Kurzarbeit
- Neuordnung der Regelungen zu Transfermaßnahmen
- Neuregelung der Leistungen für Selbständige
- Umstrukturierung der öffentliche geförderten Beschäftigung
- Erweiterung der Möglichkeiten der freien Förderung im SGB II


Es bleibt abzuwarten, was hiervon konkret in welcher Art und Weise umgesetzt werden wird.




Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt und auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert.