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Donnerstag, 6. Oktober 2011

Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Seid Ende letzten Jahres hat eine Arbeitsgruppe aus Vertreten von Bund und Ländern das aus 1976 stammende Jugendarbeitsschutzgesetz auf eventuellen Änderungsbedarf überprüft. Hintergrund waren vor allem die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen im Hotel- und Gaststättengewerbe.


Im Laufe diesen Jahres hat die Arbeitsgruppe nun ihre Ergebnisse vorgelegt und zieht insgesamt den Schluss, dass kein Änderungsbedarf besteht, was das Jugendarbeitsschutzgesetz angeht. Der Jugendarbeitsschutz befinde sich insgesamt bereits auf einem hohen Niveau. Dieses gelte es zu sichern, so dass sich die Arbeitsgruppe gegen die stärkere Ausdehnung der Arbeitszeit sowie die Ausweitungen der Möglichkeit zur Nachtarbeit ausspricht.


Eine Umsetzung der Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abzubauen, wird es daher bis auf weiteres nicht geben.