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Freitag, 7. Oktober 2011

Urlaub zu vererben ?!

Endet ein Arbeitsverhältnis mit dem Tod des bis dahin erkrankten Arbeitnehmers, so wandelt sich bis dahin aufgelaufener Urlaub nicht gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um. Vielmehr erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers und kann insofern nicht (mehr) in den Anwendungsbereich des § 1922 BGB fallen, wonach im Erbfall das Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht.
Dies wird auch nicht in Frage gestellt durch die aktuellen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zur Urlaubsabgeltung bei Langzeit-Erkrankten.


Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 20.09.2011 klargestellt (Az. 9 AZR 416/10).




Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt in der Kanzlei Störmer & Hiesserich Rechtsanwälte.