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Mittwoch, 9. November 2011

Kündigung eines Polizisten wegen außerdienstlicher Straftaten

Die fristgemäße Kündigung eines Polizisten wegen außerdienstlich begangener Straftaten ist rechtmäßig, auch wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein entsprechendes Fehlverhalten während der Dienstzeiten vorliegen. Die hoheitlich geprägten Befugnisse und Aufgaben der Polizei setzen eine unbedingte Rechtstreue der dort Beschäftigten voraus. 


Im zugrunde liegenden Fall hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25.10.2011 (Az. 19 Sa 1075/11) das Urteil des vorinstanzlichen Arbeitsgerichts bestätigt, wonach dem Land nicht zugemutet werden kann, einen vormals im Objektschutz eingesetzten Polizei-Angestellen zu beschäftigen, der in seiner Freizeit "liquid ecstasy" in nicht geringer Menge hergestellt hatte. Ferner hätte im entschiedenen Fall nicht ausgeschlossen werden können, dass der Kläger seinen Dienst unter Betäubungsmitteleinfluss ausgeübt haben würde, was möglicherweise für die Allgemeinheit mit unabsehbaren Folgen verbunden gewesen wäre.




Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.