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Donnerstag, 5. April 2012

Änderungen im SGB III zum 01.04.2012

Zum 01.04.2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten (BGBl. I Teil 1 Nr. 69, S. 2854 ff. vom 27.12.2011).
Inhaltlich sind die meisten Regelungen unverändert geblieben, allerdings ist die numerische Verschiebung der Normen zu berücksichtigen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Arbeitslosengeld: Die §§ 136 bis 143 ersetzen die bisherigen §§ 117 bis 124 
  • Ruhen des ALG bei Sperrzeit: § 159 ersetzt den bisherigen § 144
  • Kurzarbeitergeld: die §§ 95 bis 100 ersetzen die bisherigen §§ 169 bis 174 (hier hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung des BSG vom 14.09.2010 reagiert, wonach auch "Kurzarbeit Null" Kurzarbeit ist)
  • Sonderformen des Kurzarbeitergeldes: §§ 101 bis 109 ersetzen die bisherigen §§ 175 bis 182
  • Insolvenzgeld: die bisherigen §§ 165 bis 172 ersetzen die bisherigen §§ 183 bis 189 a
  • Eingliederungszuschuss: die §§ 88 bis 92 ersetzen die bisherigen §§ 217 bis 222
  • Gründungszuschuss: die §§ 93, 94 ersetzen die bisherigen §§ 57 und 58 (Achtung: hier haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben !)

Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.