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Donnerstag, 5. April 2012

Änderungen im SGB III zum 01.04.2012

Zum 01.04.2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten (BGBl. I Teil 1 Nr. 69, S. 2854 ff. vom 27.12.2011).
Inhaltlich sind die meisten Regelungen unverändert geblieben, allerdings ist die numerische Verschiebung der Normen zu berücksichtigen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Arbeitslosengeld: Die §§ 136 bis 143 ersetzen die bisherigen §§ 117 bis 124 
  • Ruhen des ALG bei Sperrzeit: § 159 ersetzt den bisherigen § 144
  • Kurzarbeitergeld: die §§ 95 bis 100 ersetzen die bisherigen §§ 169 bis 174 (hier hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung des BSG vom 14.09.2010 reagiert, wonach auch "Kurzarbeit Null" Kurzarbeit ist)
  • Sonderformen des Kurzarbeitergeldes: §§ 101 bis 109 ersetzen die bisherigen §§ 175 bis 182
  • Insolvenzgeld: die bisherigen §§ 165 bis 172 ersetzen die bisherigen §§ 183 bis 189 a
  • Eingliederungszuschuss: die §§ 88 bis 92 ersetzen die bisherigen §§ 217 bis 222
  • Gründungszuschuss: die §§ 93, 94 ersetzen die bisherigen §§ 57 und 58 (Achtung: hier haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben !)

Viola Hiesserich ist Rechtsanwältin in Steinfurt.

Mittwoch, 4. April 2012

Verrechnung von Guthaben und Minusstunden auf Arbeitszeitkonten

Zeitguthaben eines Arbeitnehmers auf dessen Arbeitszeitkonto dürfen nur dann mit Minusstunden verrechnet werden, wenn es eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage dafür gibt. Als solche kommen entweder Regelungen im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag in Betracht.
Fehlt es an einer solchen Regelung, so ist die Verrechnung unzulässig, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden hat (BAG 21.03.2012, 5 AZR 676/11).


Die Autorin ist Rechtsanwältin in Steinfurt und als solche schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.