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Montag, 31. Oktober 2016

Mindestlohn-Anpassung

Ab dem 01.01.2017 wird der Mindestlohn auf 8,84 € brutto je Zeitstunde angehoben.

Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016, die hierzu mit dem Mindestlohn-Gesetz den Auftrag erhalten hatte und hinsichtlich dessen die Bundesregierung nun beschlossen hat, die vorgeschlagene Anpassung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich zu machen.

Ein entsprechender Vorschlag an die Bundesregierung wird nun alle zwei Jahre erfolgen.
Dabei prüft die Mindestlohnkommission, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Die Bundesregierung kann von der vorgeschlagenen Höhe des Mindestlohns nicht abweichen.

Weitere Informationen zu Arbeit und zu den Mitgliedern der Mindestlohnkommission enthält die Internetseite www.mindestlohn-kommission.de


Die Autorin ist im Arbeitsrecht und im Sozialrecht für Sie tätig.