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Dienstag, 5. Dezember 2017

Zu Weihnachten keine Torte!


Mehrere Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelhersteller haben keinen Anspruch gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105,- € zu erhalten.
Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (24.12.2016, Az. 11 Ca 3589/16).

Das Arbeitsgericht hatte eine betriebliche Übung verneint, da nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Des weiteren habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben zum Ausdruck gebracht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt worden seien. 
Die Rentner hätte deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.